Vom oö. Wohnbaulandesrat Dr. Manfred Haimbuchner wurde kürzlich ein neuer Standardausstattungskatalog für den Wohnbau publiziert.
Mit diesem Katalog werden für verschiedene Gewerke Standardausstattungen festgelegt, die künftig die Basis für die Zuteilung von Fördermitteln durch die oö. Wohnbauförderung darstellen. Der Ausstattungskatalog gilt für alle Bauvorhaben, die auf der Grundlage der oö. Neubauförderungsverordnung i.d.g.F. gefördert werden.
Im Katalog wird unterschieden zwischen
- "E" Empfehlungen, die bei Bauvorhaben berücksichtigt werden können und sollten
- "P" Pflichtvorgaben, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen
Der Standardausstattungskatalog gilt für sämtliche Projekte der Wohnbauprogramme ab dem Jahr 2015, ausgenommen sind jene Bauvorhaben, die vor diesem Zeitpunkt baubewilligt wurden. Es liegt allerdings im freien Ermessen der Förderungswerber, die Inhalte des Standardausstattungskatalogs ab sofort anzuwenden. Bei der Wahl der Ausstattung sollte nicht oberster Qualitätsstandard, sondern ein guter Standard in Hinblick auf Nachhaltigkeit die Basis sein. Dies soll dazu beitragen, dass wohnen leistbar bleibt. Dieser Katalog ist offen, d.h. allfällige Ergänzungen bzw. Änderungen werden bei Bedarf vorgenommen, so das Land OÖ. Die Vorgaben gelten für Förderungswerber (gemäß § 1 Abs. 2 Oö. Neubauförderungs-Verordnung, also die gemeinnützigen und gewerblichen Bauträger). Sonderwünsche durch den künftigen Bewohner sind nach wie vor möglich und durch diesen zu beauftragen.
Abschließend erlaubt sich proHolz OÖ auf Folgendes hinzuweisen:
Eine Begutachtung durch betroffene Branchenorganisationen wurde nicht durchgeführt. Auch proHolz OÖ war (leider) nicht in die Erstellung dieses Kataloges eingebunden.
Von verschiedenen Branchenorganisationen, Unternehmen und Personen wurde zum Teil heftige Kritik an dem Ausstattungskatalog laut. Unter anderem wurde befürchtet, dass Holz als Baustoff durch den Ausstattungskatalog ausgenommen werden könnte. Wir haben das Büro des Landesrates um Klarstellung ersucht.
Präzisierungen aus dem Büro LR Dr. Haimbuchner zum Holzbau:
Aus dem Ausstattungskatalog geht nicht hervor, dass Holzbauten ausgeschlossen werden. Die gemachten Angaben beziehen sich auf Baumeisterarbeiten (Ziegel, Beton). Holzbauten werden in dem Ausstattungskatalog gar nicht behandelt. Deshalb sind Holzbauarbeiten vom Ausstattungskatalog nicht betroffen. Weil die Formulierung jedoch missverständlich ausgelegt werden kann, haben wir im Büro von Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner nachgefragt und die folgende Präzisierung erhalten: "Mit dem Standardausstattungskatalog ist in keinster Weise die Intention verbunden, den Holzbau auszuschließen. Dieser kann nach wie vor unter den gleichen Bedingungen wie jetzt realisiert werden."
Hinterlüfteten Fassaden kommt im Holzbau in der Regel eine wichtige bauphysikalische Funktion (Wasserdampfdiffusion) zu. Auch hier wurde vom Büro des Landesrates präzisiert: "Wenn eine hinterlüftete Fassade aus bauphysikalischen oder baulichen Gründen nötig ist, kann diese auch weiterhin realisiert werden." - Die Intention des Ausstattungskatalogs war es, hinterlüftete Fassaden ohne jegliche Funktion, die eine "bloße Behübschung" darstellen, zu verhindern, so das Büro des Landesrates. Dies trifft nach Meinung von proHolz OÖ auf hinterlüftete Holz-Außenwandkonstruktionen jedenfalls nicht zu.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass die Möglichkeiten für den Holzbau durch den neuen Katalog nicht eingeschränkt werden.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen proHolz OÖ gerne zur Verfügung.
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